Satzung 2025 des Fördervereins aus dem Jahre 2025 - mit Änderung in §10 'Auflösung des Vereins'
Auszüge aus der SATZUNG
des Förderverein»FESTUNG ZITADELLE JÜLICH E.V.«
Präambel:
Wir leben in Jülich mit einem städtebaugeschichtlich und kulturhistorisch einmaligen Erbe der Geschichte. Das verpflichtet.
Leitbild:
Die Mitglieder des Fördervereins begreifen das "Jülicher Erbe der Idealstadtanlage der Re-naissance" als städtebaugeschichtliches Zeugnis und kulturhistorisches Denkmal allerersten Ranges, das sie erforschen, erhalten, pflegen sowie einer sinnvollen Nutzung und Weiterent-wicklung zuführen, in seiner Bedeutung den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln, Touristen erschließen und kommenden Generationen verantwortungsvoll übergeben wollen.
2025 Änderung in §10:
"Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Jülicher Geschichtsverein 1923 e.V., der es insbesondere zugunsten des Arbeitskreises "Festungsstadt Jülich" zu verwenden hat."
Ziel: Bei der geplanten Auflösung des Vereins soll dessen Vermögen an den neuen Arbeitskreis "Festungsstadt Jülich" des Jülicher Geschichtsverein 1923 gehen.