2020
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Änderung der Denkmalbereichssatzung - unnötig! (Januar 2020)
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Das neue Zelt im Brückenkopf - wer hat's gedreht? (Februar 2020)
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Die "Causa Festzelt" im napoleonischen Brückenkopf - Stellungnahme und Forderungen des Fördervereins (Mai 2020)
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Bürgerantrag zur Visualisierung von baulichen Veränderungen im Denkmalbereich (August 2020)
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Bürgerantrag zur Besetzung der Amtsleitung der Unteren Denkmalbehörde (August 2020)
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Ablehnung der beiden Bürgeranträge durch den Rat der Stadt Jülich (September 2020)
1. Änderung der Denkmalbereichssatzung - unnötig!
Die Denkmalbereichssatzung soll geändert werden.
Warum?
Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass innerhalb des Denkmalbereiches Solaranlgen auf den Hausdächern installiert werden können sollen.
Was sagen wir dazu?
Die Denkmalbereichssatzung schützt das Erscheinungsbildes unserer Stadt, wozu insbesondere die einheitliche Dachlandschaft als ein wesentliches Merkmal gehört. Dazu gehören die Satteldächer mit Einzelgauben bei Traufenständigkeit mit weitgehend einheitlicher Traufenhöhe. Dieses Bild ist - trotz der zahlreichen Verstöße - immer noch in hervorragender Weise gewahrt, wie sich eben auch das neue Kreishaus weitgehend in diese Dachlandschaft integriert. Schaut man gerade auf andere Städte wie Düren zum Beispiel, fällt auf, dass gerade dieser Aspekt zu ausgewogenen, harmonischen Erscheinungsbild unserer Stadt gehört.
Dieses Bild in seinem straßenseitigen Bereich nun durch Solaranlagen - gemeint sind wohl thermische wie auch photovoltaische Anlagen - zu verändern, verstößt in nicht hinnehmbaren Maße gegen die Denkmalbereichssatzung - sonst müsste sie ja nicht geändert werden.
Es muss hinterfragt werden, ob überhaupt der Bedarf besteht, die straßenseitig einsehbaren Dächer mit Solaranlagen zu belegen?
Alle anderen Dachflächen, die nicht straßenseitige eingesehen werden können, dürfen auch jetzt schon für die Montage derartiger Anlagen genutzt werden. Und geschieht das? Nein! Schauen Sie sich doch bitte bei google-maps unsere Stadt einmal von oben an. Dann sehen Sie, dass fast keine einzige Solaranlage auf den nach Süden oder zumindest Südosten bzw. Südwesten ausgerichteten straßenseitig nicht einsehbaren Dächern installiert ist.
Das heißt, der Bedarf auch die straßenseitig einsehbaren Dachflächen mit Solaranlagen belegen zu können, besteht überhaupt nicht! Sollte dieses Potential ausgeschöpft sein, könnte man immer noch darüber nachdenken, auch die anderen Flächen freizugeben. In diesem Sinne sollte dieser umstrittene Punkt des Klimaschutz-Sofortprogramms zurückgestellt werden, bis der Bedarf nicht von der Hand zu weisen ist.
Im Übrigen wendet das Landesamt für Denkmalpflege im Rheinland ein, dass das Instrument der Denkmalbereichssatzung für ein derartiges Anliegen formaljuristisch falsch ist. Diese beschreibt und begründet den Istzustand des Unterschutzzustellenden, hat aber keinen regelnden Charakter im Hinblick auf erlaubnispflichtige Maßnahmen, regelt also nicht die Fragen des künftigen Umgangs mit dem Denkmalbereich. Das ist vielmehr Gegenstand einer Gestaltungssatzung.
Rüdiger Urban (Januar 2020)
2. Das neue Zelt im Brückenkopf - wer hat's gedreht?
Hat der Sturm Sabine Schaden in Jülich angerichtet? Es hat den Anschein! War es Sabine, die das Zelt in Muschelform für bis zu 1500 Besucherinnen und Besucher im Brückenkopf, das derzeit im Bau ist, um 180° gedreht hat?
Schaut man in die Sitzungsunterlagen des Rates für den 27.2.2020 zum Bebauungsplan für diese Zeltmuschel in der Begründung zum Bebauungsplan A32 "Veranstaltungsfläche" auf Seite 11 nach, stellt man fest, dass diese Muschel wohl mal andersherum stehen sollte.
Sachen gibt's! (Februar 2020)
3. Die "Causa Festzelt" im napoleonischen Brückenkopf - Stellungnahme und Forderungen des Fördervereins
Vorwort
Auch wenn die Frage nach den denkmalpflegerischen Aspekten dieses Zeltbaues auf dem Waffenplatz des Brückenkopfes uns heute angesichts der Herausforderungen der Corona-Pandemie wie aus der Zeit gefallen vorkommen mag, kann das übrige Leben nicht vollkommen zum Stillstand kommen, schließlich wird dort weitergebaut und juristische Fristen laufen ab. Uns geht es hier um den denkmalpflegerischen Aspekt, nicht um juristische Verfahrensfragen oder etwa um die Vermarktungsfähigkeit einer Veranstaltungsstätte mit 1500 Sitzplätzen.
Vorgeschichte
mit Stellungnahme des LVR zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung 2019 und Stellungnahme der Stadtverwaltung dazu
Stellungnahme des Fördervereins zur "Causa Festzelt" im Brückenkopf und
die Frage, wie es weiter gehen sollte
Was lernen wir aus dem Desaster und
die Forderungen des Fördervereins an die Stadt
Rüdiger Urban (6. Mai 2020)