Dezember 2023: Modell zum Bebauungsplan Jülich Nr. A 64 "Am Schwanenteich"

Unser Dank gilt unserem Mitglied Herrn Meixner, der dieses Modell erbaut hat.


Ab sofort steht diese Modell zu den Dienstzeiten im Planungsamt der Stadt Jülich (Raum 210) im neuen Rathaus zur Ansicht aus, wo auch die Unterlagen zum Bebauungsplan bis zum 12.1.2024 eingesehen werden können.


Ansicht von Süden

Ansicht von Westen

Ansicht von Osten

Ansicht von Norden

Sind Sie mit der Zustimmung des Rates zum Bau "Am Schwanenteich" der Dorint-Gruppe nicht einverstanden, dann wenden Sie sich mit Ihrer Kritik an das von Ihnen gewählte Ratsmitglied.


Oktober 2023: Stellungnahme des Fördervereins zum Bebauungsplan Jülich Nr. A 64 "Am Schwanenteich"


In der Woche vor der Sitzung des PUB-Ausschusses am 24.10.2023 hat der Förderverein eine Stellungnahme zur Beschlussvorlage der Stadtverwaltung für den Jülicher Rat an die Fraktionsvorsitzenden und die Jülicher Presse gesendet. (hier die Unterlagen zur Sitzung mit den Plänen zum Bau)  Hier finden Sie Pläne in den Anlagen 5, 17 - 19). Achtung: Es sind Inkonsistenzen in den vorgelegten Plänen!

Es liegen nur Ansichten von der Rückseite vor! Es ist nicht zu verstehen, wie sich Ausschuss und Rat für die Offenlegung des Bebauungsplanes aussprechen konnten, ohne Ansichten des Komplexes von alle Seiten und zudem Ansichten aus der Fußgängersicht. Das war schon in frühen Ausschusssitzungen gefordert worden!

Sie lesen hier die Stellungnahme an die Presse, die an die Fraktionsvorsitzenden war annähernd gleichlautend.

Mein Fazit in der Stellungnahme: "Ich muss feststellten, dass die Stellungnahmen der Stadtverwaltung nicht dazu angetan sind, die geäußerten Bedenken zu zerstreuen. Im Gegenteil, ich muss feststellen, dass hier versucht wird, durch Tricks die wahren Dimensionen des Komplexes zu verschleiern."

Als Förderverein haben wir uns bemüht um das Urteil einer Expertin für Städtebau: Frau Prof. Dipl.-Ing. Christa Reicher, Stadtplanerin und Architektin, Inhaberin des Lehrstuhl für Städtebau und Entwerfen, Leiterin des Instituts für Städtebau und europäische Urbanistik der RWTH Aachen und Inhaberin des UNESCO Chairs für Kulturerbe und Städtebau. 

Lesen Sie hier die Stellungnahme von Frau Professorin Reicher.

Zitat: "Das Anliegen der Nachhaltigkeit wird von den Investoren/Planern adressiert, …, allerdings gehört zur Nachhaltigkeit auch das Kriterium der Ästhetik und damit eine Architektur mit hohen Ansprüchen an Gestaltung und langfristige Werthaltigkeit."

 

Offene Frage: Ist die Sparkasse Düren bei dem Bau "Am Schwanenteich" das Problem?


Herr Iserlohe von Dorint hat bei seiner Präsentation vor dem PUB ausgeführt, dass das Dorint-Hotel in Düren eines der einträglichsten sei und er für das neue Hotel in Jülich eine noch bessere Wirtschaftlichkeit erwarte.

Dann muss man sich fragen, warum baut Dorint nicht nur ein Hotel wie in Düren und tut sich stattdessen das mit Supermarkt und Pflegeheim an? Andererseits wurde auch betont, hier in Jülich könnte nur in der hier vorgestellten Form und nicht anders gebaut werden!

Das passt doch nicht zusammen. Wenn das Hotel in Jülich - alleine wie in Düren - bestens laufen würde, warum baut man nicht so?

Persönliche Annahme: weil die Sparkasse das ganze Areal nur an einen einzigen Investor verkaufen will. Würde man das der Sparkasse ausreden, könnte Dorint ein Hotel hinsetzen und ein anderer Investor das Grundstück anders füllen.

Das Problem scheint nicht Dorint zu sein, sondern die Sparkasse!

Rüdiger Urban

27.2.2023  Der Entwurf der Stadtverwaltung zur neuen Denkmalbereichssatzung ist unzureichend.

Sie wird dem vielschichtigen baukulturellen Erbe Jülichs nicht gerecht - weder der renaissancezeitlichen Stadt noch dem zwar schlichten, aber geschlossenen einheitlichen Nachkriegswiederaufbau.


 

Bürgerbeirat Historische Festungsstadt Jülich e.V., Förderverein Festung Zitadelle Jülich e.V., Jülicher Geschichtsverein 1923 e.V. und Stadtmarketing Jülich e.V. haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf der neuen Denkmalbereichs-satzung (Anlagen) abgegeben.

Es ist sehr zu begrüßen, dass sich die Stadt Jülich eine neue Denkmalbereichssatzung geben möchte.

Doch leider beruht der zur Stellungnahme ausliegende Entwurf für diese Denkmal-bereichssatzung fast vollständig auf der Denkmalbereichssatzung aus dem Jahre 1993. Damit genügt sie in keiner Weise mehr den Anforderungen, die seit vielen Jahren an eine zeitgemäße, sich in der praktischen Handhabung bewährende Denkmalbereichs-satzung gestellt werden müssen.

Insgesamt ist der Entwurf in so vielen Punkten zu korrigieren, zu konkretisieren und sowohl inhaltlich wie auch in seiner Dokumentation der Schutzgegenstände zu ergänzen, dass die Vereine empfehlen, einen Auftrag an einschlägige Fachleute zu vergeben, eine ausführliche, das Erbe der vielschichtigen Jülicher Stadt- und Bauge-schichte wirklich schützende Denkmalbereichssatzung zu erarbeiten. Zudem wäre es sinnvoll, im selben Prozess auch die notwendige Gestaltungsfibel erarbeiten zu lassen.